Schutzkonzept unserer Gemeinde

Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Als Kirchengemeinde im Kirchenkreis Köln-Nord, sind wir für den Schutz der Menschen verantwortlich, die bei uns ein- und ausgehen. Das gilt für die beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen genauso wie für alle, die an unseren Angeboten teilnehmen.
Sexualität ist eine gute Gabe Gottes. Sie zu würdigen bedeutet für uns in der Gemeinde, im besonderen Maße dafür Sorge zu tragen, dass junge Menschen ihre Sexualität als eine einmalige, positive Lebenskraft erkennen und auch in dieser Hinsicht selbstbestimmt und geschützt leben können. Es muss sichergestellt sein, dass niemand missbraucht, verletzt oder ausgebeutet wird. Wir treten jeglicher Form von sexueller Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen entgegen.

Warum ist ein Schutzkonzept wichtig?
Sexuelle Übergriffe geschehen niemals zufällig oder unbeabsichtigt. Vielmehr werden bewusst
gesellschaftliche Normen und Regeln missachtet. Die Täter*innen nutzen ihre Machtpositionen aus,
um die eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung,
wie sexueller Nötigung, exhibitionistischen Handlungen, sexuellem Missbrauch von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen, Vergewaltigung etc., greifen straf- und arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Das Schutzkonzept wurde von einem Arbeitskreis 2021 erarbeitet und vom Presbyterium beschlossen. Es wird in der Gemeinde ausgelegt und auf die Website gestellt. Mit unserem Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt wollen wir sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche sich frei und sicher in unserer Kirchengemeinde bewegen und unsere Kirche mitgestalten können. Dazu tragen die im Schutzkonzept verankerten Maßnahmen und die Haltung von uns allen (Haupt- und Ehrenamtlichen) bei.

Was wir tun:


RISIKOANALYSE
Unsere Gemeinde führt in allen Bereichen, in denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, regelmäßig Risikoanalysen durch, um daran zu arbeiten, den Schutz stetig zu verbessern.
 

SCHULUNGEN
Alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen sind zur Teilnahme an einer
Schulung zur Prävention sexualisierter Gewalt verpflichtet. Je nach Intensität des Kontaktes zu
Kindern und Jugendlichen beträgt die Dauer der Fortbildung zwischen drei und zwölf Stunden.
 

ERWEITERTES FÜHRUNGSZEUGNIS
Alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen müssen zu Beginn ihrer
Tätigkeit und danach regelmäßig alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Ausdrücklich gedankt wird allen, die an der Erstellung unseres Schutzkonzeptes beteiligt waren: Marga Stengelhofen, Frederik Stark, Claudia Günter, Bernd Rininsland, Gitta Schölermann und Dagmar Müller.